G-Fender Umbausoap

G-Modell, ML, GL sowie Allradsprinter
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Henning
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Beitrag von Henning »

@cafard


§52 StVZO

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


Siehe deine Signatur :)
Gruß
Henning,
cafard
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Beitrag von cafard »

@ Henning
Arbeitsscheinwerfer Tagfahrleuchten

Zweck schwenkbare festmontierte Leuchten, die dazu dienen, Arbeitsstellen oder Arbeitsgeräte zu beleuchten
Vorhandensein erlaubt an mehrspurigen Fahrzeugen sowie an Arbeitsmaschinen und land-und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
Anzahl 1 oder mehrere
Farbe weiß
Sonstiges nur Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Strassen dienen sowie Fahrzeuge der Müllabfuhr dürfen die Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt einschalten
Quelle StVZO § 52(7)

zum Bsp: Nicht schwenkbar und auch nicht fest angebaut ...--> siehe Signatur

Mf"G" Fabian :fres
Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln -->Zivieldienstverweigerer<--
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zorro
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Beitrag von zorro »

schwenkbar ist ja relativ, eine einfache flügelmutter macht den scheinwerfer ja schwenkbar und fest angebaut ist er, auch wenn das teil an dem er fest angebaut ist theoretisch abnehmbar ist.

signatur hin oder her, bleibt eh eine beurteilungssache des tüvs oder der grün-weißen im straßenverkehr.

p.s.

krieg ist das ergebnis gescheiterter politik
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Henning
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Beitrag von Henning »

cafard hat geschrieben:@ Henning
Arbeitsscheinwerfer Tagfahrleuchten

Zweck schwenkbare festmontierte Leuchten, die dazu dienen, Arbeitsstellen oder Arbeitsgeräte zu beleuchten
Vorhandensein erlaubt an mehrspurigen Fahrzeugen sowie an Arbeitsmaschinen und land-und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
Anzahl 1 oder mehrere
Farbe weiß
Sonstiges nur Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Strassen dienen sowie Fahrzeuge der Müllabfuhr dürfen die Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt einschalten
Quelle StVZO § 52(7)

zum Bsp: Nicht schwenkbar und auch nicht fest angebaut ...--> siehe Signatur

Mf"G" Fabian :fres
Du gibst zwar als Quelle den §52 StVZO an, aber die komplette zutreffende Stelle steht
in meinem Beitrag.
Im Absatz 7 steht nichts aber auch absolut nichts von schwenkbar bzw fest montiert.

Wozu gibts dann Arbeitsscheinwerfer mit Saug-bzw. Magnetfuß :?:

In welcher zulassungsrelevanten Vorschrift steht das denn in diesem Wortlaut :?:

bis dahin ...--> siehe deine Signatur
Gruß
Henning,
cafard
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Beitrag von cafard »

@ Henning Saug- bzw Magnetfuß ist nicht für den Strassenverkehr gedacht sonder Verwendung bei Bedarf und sonst im Kofferaum (siehe Go -Ligiht)
Letztendlich aber wohl wirklich Auslegungssache

@Zorro Clausewitz

@ Admin´s zerreist Euch nicht gleich wieder dass Maul über mich :D und Titel ändern iss nicht.....

Mf"G" Fabian
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kahler
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Beitrag von kahler »

cafard hat geschrieben:...Admin´s zerreist Euch nicht gleich wieder dass Maul über mich...und Titel ändern iss nicht...
Keine Sorge, hier zerreist sich sich keiner das Maul über einen User. Da haben wir besseres zu tun, wie ein paar diletantische Umbauten oder so. :wink:
cafard
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Beitrag von cafard »

@ kahler .... ich nanana nich soo viel erzählen...... Viele Vögel singen dass gleiche Lied (und lesen kann ich auch....)

Mf"G" Fabian
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Henning
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Beitrag von Henning »

cafard hat geschrieben:@ Henning
Arbeitsscheinwerfer Tagfahrleuchten

Zweck schwenkbare festmontierte Leuchten, die dazu dienen, Arbeitsstellen oder Arbeitsgeräte zu beleuchten
Vorhandensein erlaubt an mehrspurigen Fahrzeugen sowie an Arbeitsmaschinen und land-und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
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Quelle StVZO § 52(7)

zum Bsp: Nicht schwenkbar und auch nicht fest angebaut ...--> siehe Signatur

Mf"G" Fabian :fres
In welcher zulassungsrelevanten Vorschrift steht das denn in diesem Wortlaut :?:

Die Antwort fehlt mir aber noch :wink:
Gruß
Henning,
G560
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Beitrag von G560 »

hier is wieder was los....
aehm gorli, was meinst du denn mit der ist dann nicht da?
also ohne hardtop faehrst du ohne beleuchtung rueckwaerts?
ob das man ne gute idee is.......?!?!?
Andere sind Irre...und ich merke das. DAS ist das schlimmste.
Gorli
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Beitrag von Gorli »

@G560


meins is doch der 460er, der hat die Rückfahrleuchten doch noch in den Heckleuchten drinne... Der Scheinwerfer der da oben dranne is, soll eigentlich nur helfen im Gelände wenns Rückwärts geht. Wenns Hardtop runter is, hab ich die serienmäßigen Rückfahrleuchten doch immernoch...
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