"Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend."
§ 60 Abs. 1b StVZO:
"Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr."
Das sagt zumindest der Gestzestext dazu..... Hört sich so an, als wär da einiges an Aufwand notwendig.
Bärbel
Aber niemals nie Automatik... ;-) [img]http://forum.off-road-forum.de//images/smiles/teddy.gif[/img]
Reicht es net, dass du deinen Fahrzeugschein vorzeigst - bei Schilder-macher? Da ist dann doch auch klar, dass du das Kennzeichen hast?
Oder denk ich da wieder zu einfach?
Bärbel
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