Fahrradträger für AHK

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Määnzerbub
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Fahrradträger für AHK

Beitrag von Määnzerbub »

Hi

nächste Woche geht's nach Dänemark :D
Da die Fahrräder mitkommen hab ich mir so eine Anhängerklemmvorrichtung für Fahrräder besorgt.

Muß das Kennzeichen das da ran muß ein "offizielles" sein oder langt Metallplatte mit lesbarer Aufschrift :stop:

Ein "offizielles" muß beantragt werden damit Schildermacher es überhaupts rausrücken darf. und das kostet natürlich wieder....


gruß Heinz
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Landybärin
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Beitrag von Landybärin »

§ 60 Abs. 5b StVZO:

"Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend."

§ 60 Abs. 1b StVZO:

"Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr."

Das sagt zumindest der Gestzestext dazu..... Hört sich so an, als wär da einiges an Aufwand notwendig.
Bärbel


Aber niemals nie Automatik... ;-) [img]http://forum.off-road-forum.de//images/smiles/teddy.gif[/img]
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Määnzerbub
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Beitrag von Määnzerbub »

Rotz :-(

Dacht ich mir schon...

wozu leben wir in Deutschland...

Denn geh ich mal zur Zulassungstelle

Danke für die schnelle Antwort ;-)

gruß Heinz
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Landybärin
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Beitrag von Landybärin »

Reicht es net, dass du deinen Fahrzeugschein vorzeigst - bei Schilder-macher? Da ist dann doch auch klar, dass du das Kennzeichen hast?
Oder denk ich da wieder zu einfach?
Bärbel


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Määnzerbub
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Beitrag von Määnzerbub »

Jep !
laut tel Auskunft muß ein "drittes" Nummernschild beantragt werden !!!!

Dann erst darf der Schildermacher tätig werden !

Gottseidank dürfen die jetzt auch bis 67 arbeiten :schimpf
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landman
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Beitrag von landman »

Määnzerbub hat geschrieben:Jep !
laut tel Auskunft muß ein "drittes" Nummernschild beantragt werden !!!!

Dann erst darf der Schildermacher tätig werden !

Gottseidank dürfen die jetzt auch bis 67 arbeiten :schimpf

???beamte??????
it`s not broken! it`s british!
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Määnzerbub
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Beitrag von Määnzerbub »

Jo..

Da sind sie doch grad am basteln....
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Herbalandy
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Beitrag von Herbalandy »

Da ich auch in den nächsten Tagen mit dem Fahrradträger los will, habe ich eben telefonisch nachgefragt. Kein Antrag nötig.... :juhu
Das einzige Mittel, den Irrtum zu vermeiden, ist die Unwissenheit...


[i]...jeder Popel fährt 'nen Opel und das Pack fährt HANOMAG...[/i]
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Määnzerbub
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Beitrag von Määnzerbub »

Hi
War gestern im Schilderladen und hab Schild ohne Theater bekommen ???

Da hatt die Dame von der Zulassungstelle und der Prüfer wohl Dummfug erzählt :eek:


oder die hätten mir wirklich Geld abgeknöpft für was ich gar nicht brauch....

gruß Heinz
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Herbalandy
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Beitrag von Herbalandy »

Ich war auch gerade im Schilderladen und hab's anstandslos bekommen.
Das einzige Mittel, den Irrtum zu vermeiden, ist die Unwissenheit...


[i]...jeder Popel fährt 'nen Opel und das Pack fährt HANOMAG...[/i]
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