KFZ Steuer Diskussion
- Jens_Moers
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- Fahrzeug 1:
Womo Steuern
Tach auch,
so habe heute den NEUEN BESCHEID bekommen.
LR 110 td5 Womo! wird nach Hubraum versteuert!!
Ich soll rückwirkend vom 1.5.2005 Hubraumsteuer zahlen und weiterhin ab 9.7.2005 (Tag der Umschreibung) bis..... 2006.
Also nix Womovorteil.......
Grüße Jens
so habe heute den NEUEN BESCHEID bekommen.
LR 110 td5 Womo! wird nach Hubraum versteuert!!
Ich soll rückwirkend vom 1.5.2005 Hubraumsteuer zahlen und weiterhin ab 9.7.2005 (Tag der Umschreibung) bis..... 2006.
Also nix Womovorteil.......

Grüße Jens
- Herbalandy
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- Lichtmaschinen-Tsunami
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Also ich hab in BAWÜ wohl doch den WOMO Vorteil ... morgen ist die Steuer fällig und seit der Rechnung von Anfang Mai über 173.- Euro ist nix anderes mehr gekommen ...
Grüßle Bernd
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Self glorification is what you really mean, the glory you say ... you despise
A.C.
Believe in god, all others bring data
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- nitrox
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Da kommt auch nix mehr anderes, laut 2 Finanzämter bekommt man beim nächsten Fälligkeitstermin ein Nachzahlung für den Verstrichenen Zeitraum und die neue Steuer halt.
Ist ein kleiner kniff damit nicht jeder das Auto gleich abmeldet, das sie viele damit vielleicht in Geldnot bringen ´haben sie nicht berücksichtigt
Ist ein kleiner kniff damit nicht jeder das Auto gleich abmeldet, das sie viele damit vielleicht in Geldnot bringen ´haben sie nicht berücksichtigt
-
- alter Bekannter
- Beiträge: 81
- Registriert: Sa 23 Okt, 2004 22:56
- Fahrzeug 1:
Steuer
Hallo Leute
alos wie jetzt, bleibt die WOMO-steuer oder net
Mein Finanzamt sagt net, die Zeitungen sagen ja, wem soll(kann) man jetzt glauben schenken.
Möchte meinen Ausbau wenns bleibt noch intensiever machen, aber halt nur wenn die Steuer bleibt.
Irgendwelche Politiker wollten sich doch noch mal zusammen setzen und was festlegen, weis da jemand mehr :?: :!:
Danke für eure hilfe
Gruß Micha
alos wie jetzt, bleibt die WOMO-steuer oder net

Mein Finanzamt sagt net, die Zeitungen sagen ja, wem soll(kann) man jetzt glauben schenken.
Möchte meinen Ausbau wenns bleibt noch intensiever machen, aber halt nur wenn die Steuer bleibt.
Irgendwelche Politiker wollten sich doch noch mal zusammen setzen und was festlegen, weis da jemand mehr :?: :!:
Danke für eure hilfe
Gruß Micha
a bisla wos geht ja immer...
- Kreuzlaender
- Newcomer
- Beiträge: 17
- Registriert: Mi 30 Mär, 2005 12:37
- Fahrzeug 1:
Hallo an das Forum. Landrover TD5 110 SW
Da meine Steuer erst im Nov. 2005 wieder fällig ist habe ich mal beim
Finanzamt Mannheim unter Angabe meiner bisherigen Kfz-Steuernummer die simple Frage gestellt -wie hoch ist meine Kfz-Steuer ab 1.5. 2005. Die Antwort kam prompt 6 Tage später und für mich etwas überraschend - ...zur Bearbeitung Ihres Schreiben bitte ich um eine Kopie des Fahrzeugscheines.
Da fällt mir fast nichts mehr ein.
Übrigens war ich heute auch bei der DEKRA zwecks Umschlüsselnjavascript:emoticon(':lol:')
lol Kurzfassung .....wir können das Fahrzeug nur umschlüsseln, wenn Sie eine Bescheingung des Herstelles haben, dass dies ein AF-Fahrzeug ist.....
Die Mitarbeiter waren übrigens allesamt sehr höflich und haben die "Problemstellung verstanden".
Ich kann nur jeden empfehlen sich PRO-ALLRAD anzuschliessen.
Viele Grüsse
Malt
Da meine Steuer erst im Nov. 2005 wieder fällig ist habe ich mal beim
Finanzamt Mannheim unter Angabe meiner bisherigen Kfz-Steuernummer die simple Frage gestellt -wie hoch ist meine Kfz-Steuer ab 1.5. 2005. Die Antwort kam prompt 6 Tage später und für mich etwas überraschend - ...zur Bearbeitung Ihres Schreiben bitte ich um eine Kopie des Fahrzeugscheines.
Da fällt mir fast nichts mehr ein.
Übrigens war ich heute auch bei der DEKRA zwecks Umschlüsselnjavascript:emoticon(':lol:')
lol Kurzfassung .....wir können das Fahrzeug nur umschlüsseln, wenn Sie eine Bescheingung des Herstelles haben, dass dies ein AF-Fahrzeug ist.....
Die Mitarbeiter waren übrigens allesamt sehr höflich und haben die "Problemstellung verstanden".
Ich kann nur jeden empfehlen sich PRO-ALLRAD anzuschliessen.
Viele Grüsse
Malt
MA-LT TD5 110SW
Hallo,
Ich habe meinen G Anfang Mai abgemeldet . Zwei Wochen später bekam ich den Steurebescheid: für die ersten sieben Maitage (bis zur Abmeldung) wurde 24Euro Steuer berechnet (nach Hubraum, bis dahin Besteuerung als Kombinationswagen). In den Erläuterungen steht folgendes:
"Die Besteuerungsgrundlagen für Ihr Fahrzeug haben sich infolge der Aufhebung des§23Abs.6 a StVZO zum 01.05.2005 geändert. Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschlieslich nach objektivem Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, EInrichtung und äußerem Erscheinungsbild des Fahreugs. Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickaps) ist die Steuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen."
Ich habe meinen G Anfang Mai abgemeldet . Zwei Wochen später bekam ich den Steurebescheid: für die ersten sieben Maitage (bis zur Abmeldung) wurde 24Euro Steuer berechnet (nach Hubraum, bis dahin Besteuerung als Kombinationswagen). In den Erläuterungen steht folgendes:
"Die Besteuerungsgrundlagen für Ihr Fahrzeug haben sich infolge der Aufhebung des§23Abs.6 a StVZO zum 01.05.2005 geändert. Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschlieslich nach objektivem Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, EInrichtung und äußerem Erscheinungsbild des Fahreugs. Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickaps) ist die Steuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen."
www.yellowdream.pl