Juhu ich habe meinen Steuerbescheid !!!
Juhu ich habe meinen Steuerbescheid !!!
Toll, heute habe ich meinen Kfz Steuer bescheid bekommen, und die Ar...... wollen 1376€ von mir haben, 832 € für 2006 und noch 544 für 2005, die haben ja wohl nen knall, nach welchen regeln spielen die. Zu meinem Auto ich habe einen Land Rover Defender 300 Tdi
Bei uns in der Tageszeitung stand mal ein Artikel von einem Anwalt aus Köln, der hat da gesagt das das geändete Steuerrecht nicht rechtmäßig, den es verstösst gegen das Europäische Steuerrrecht und das man Einspruch dagegen einlegen soll. Weiß jemand schon einen guten Text dafür ???
Bei uns in der Tageszeitung stand mal ein Artikel von einem Anwalt aus Köln, der hat da gesagt das das geändete Steuerrecht nicht rechtmäßig, den es verstösst gegen das Europäische Steuerrrecht und das man Einspruch dagegen einlegen soll. Weiß jemand schon einen guten Text dafür ???
- Marco
- Mr. Extremo

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Hallo und herzlich willkommen bei uns!
Das Besste ist, wenn Du Dich hier mal umschaust: http://www.proallrad.com/
Bei uns im Forum wurde auch schon allerhand discutiert:
http://forum.off-road-forum.de/viewtopic.php?t=7343
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Byby Marco
Kraft ohne Kraftstoff geht nicht! :D
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- Landybärin
- Nightwriterin

- Beiträge: 4449
- Registriert: Sa 29 Mai, 2004 03:39
- Fahrzeug 1:
Das Argument ist, denk ich , durchaus richtig. Es könnte durchaus möglich sein, dass der Wiederverkaufswert sinkt. Das trifft dann leider die komplette Sparte der Geländewagen. Am besten kommen wohl noch hubraumschwache oder "abgasnorm-freundliche" Geländewagen davon...
Aus dieser Sicht gesehen, ist es nicht ganz nachvollziehbar, dass die Hersteller von Geländewagen keine Proteste gegen die Abschaffung der Hubraumsteuer in dieWege geleitet haben.
Aus dieser Sicht gesehen, ist es nicht ganz nachvollziehbar, dass die Hersteller von Geländewagen keine Proteste gegen die Abschaffung der Hubraumsteuer in dieWege geleitet haben.
Bärbel
Aber niemals nie Automatik... ;-) [img]http://forum.off-road-forum.de//images/smiles/teddy.gif[/img]
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Neee, die Hersteller freuen sich. Die alten Geländewagen gehen für kleines Geld in den Export, in Länder wo das Neuwagengeschäft ohnehin aus wirtschaftlichen Gründen schleppend ist. In B(ananen)RD werden die schönen, neuen, teuren, schadstoffarmen Geländewagen verkauft die ohne Steuererhöhung keiner gekauft hätte, da so ein Geländewagen meist länger hält als ein x-belibieger PKW. Dann kann die Industrie auf den bösen Gesetzgeber zeigen und freut sich insgeheim über die Verkaufshilfe.Landybärin hat geschrieben:Das Argument ist, denk ich , durchaus richtig. Es könnte durchaus möglich sein, dass der Wiederverkaufswert sinkt. Das trifft dann leider die komplette Sparte der Geländewagen. Am besten kommen wohl noch hubraumschwache oder "abgasnorm-freundliche" Geländewagen davon...
Aus dieser Sicht gesehen, ist es nicht ganz nachvollziehbar, dass die Hersteller von Geländewagen keine Proteste gegen die Abschaffung der Hubraumsteuer in dieWege geleitet haben.
Kein Bock auf Signatur!
Stellungsnahme von Land Rover :
Sehr geehrter Herr Wenzig,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Januar diesen Jahres an die Land Rover Kundenbetreuung.
Aufgrund Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Bundesrat am 24.9.2004 die Abschaffung des Steuerprivilegs , Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 2,8 Tonnen nach Gewicht zu besteuern, beschlossen hat. Dies bedeutet, dass die betroffenen Fahrzeuge nun, wie übliche PKW, nach Hubraum besteuert werden.
Sicherlich können wir Ihren Unmut nachvollziehen, jedoch bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass die Steuererhebung nicht in unserer Verantwortung liegt.
Wir bedauern, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Land Rover Deutschland GmbH
Sehr geehrter Herr Wenzig,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Januar diesen Jahres an die Land Rover Kundenbetreuung.
Aufgrund Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Bundesrat am 24.9.2004 die Abschaffung des Steuerprivilegs , Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 2,8 Tonnen nach Gewicht zu besteuern, beschlossen hat. Dies bedeutet, dass die betroffenen Fahrzeuge nun, wie übliche PKW, nach Hubraum besteuert werden.
Sicherlich können wir Ihren Unmut nachvollziehen, jedoch bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass die Steuererhebung nicht in unserer Verantwortung liegt.
Wir bedauern, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Land Rover Deutschland GmbH
- Karsten
- Luftgekühlt

- Beiträge: 48672
- Registriert: Do 24 Jul, 2003 11:23
- Fahrzeug 1: Land Rover Defender 110 Td5
- Fahrzeug 2: 712K
- Fahrzeug 3: Opel Movano 2,5 CDTI
- Fahrzeug 4: was flaches
- PLZ: 82467
- Ort: Garmisch-Partenkirchen
Sehr geehrter Herr Wenzig,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Januar diesen Jahres an die Land Rover Kundenbetreuung.
Aufgrund Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Bundesrat am 24.9.2004 die Abschaffung des Steuerprivilegs , Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 2,8 Tonnen nach Gewicht zu besteuern, beschlossen hat. Dies bedeutet, dass die betroffenen Fahrzeuge nun, wie übliche PKW, nach Hubraum besteuert werden.
Sicherlich können wir Ihren Unmut nachvollziehen, jedoch bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass die Steuererhebung nicht in unserer Verantwortung liegt.
Wir bedauern, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Land Rover Deutschland GmbH
Die sind ja lustig ...
Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.
Johann Wolfgang von Goethe
Wenn es ganz still wird, beginnen die Dinge zu sprechen.
Ernst Jünger
Westalpen www.facebook.com/Westalpen
4x4-Reisen Allradreisen www.facebook.com/allradreisen
Westalpen Instagram www.instagram.com/westalpen
Steyr-Daimler-Puch Wiki: https://sdp.off-road-forum.de
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Ich habe eine antwort von einer Anwaltskanzlei bekommen, der ich vor zwei Tagen geschrieben habe, da von der Kanzlei im letzten Jahr schon ein Artikel in unserer Tageszeitung wahr, zum Thema Kfz-Steuer-Erhöhung.
Hier die Antwort:
Besteuerung von schwerem Kombinationskraftwagen/Geländewagen
Sehr geehrter Herr Wenzig,
in der vorbezeichneten Angelegenheit danke ich für Ihre e-mail.
Da ich den Beitrag in der Tageszeitung „Neue Osnabrücker Zeitung“ im Einzelnen nicht kenne, soviel vorab.
In der Tat haben wir eine Entscheidung im vorläufigen Verfahren des Finanzgerichts Köln erstritten, welche für bestimmte schwere Geländewagen und Kombinationskraftwagen die eindeutige Aussage trifft, dass die entsprechenden Steuererhöhungen wg. Verstoß gegen das EU-Recht rechtswidrig sind. Das Finanzgericht Köln hat deshalb auch „Aussetzung der Vollziehung“ gewährt, d.h. die erhöhte Steuer muss zunächst nicht gezahlt werden. Im Februar/März ist ggf. mit einer Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichtes, dem Bundesfinanzhof, zu rechnen.
Um seine Rechte zu wahren, muss ggf. gegen die an Sie ergangenen Einspruchsbescheide (innerhalb eines Monats seit Zugang) Einspruch eingelegt werden, zugleich sollte Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Hier die Antwort:
Besteuerung von schwerem Kombinationskraftwagen/Geländewagen
Sehr geehrter Herr Wenzig,
in der vorbezeichneten Angelegenheit danke ich für Ihre e-mail.
Da ich den Beitrag in der Tageszeitung „Neue Osnabrücker Zeitung“ im Einzelnen nicht kenne, soviel vorab.
In der Tat haben wir eine Entscheidung im vorläufigen Verfahren des Finanzgerichts Köln erstritten, welche für bestimmte schwere Geländewagen und Kombinationskraftwagen die eindeutige Aussage trifft, dass die entsprechenden Steuererhöhungen wg. Verstoß gegen das EU-Recht rechtswidrig sind. Das Finanzgericht Köln hat deshalb auch „Aussetzung der Vollziehung“ gewährt, d.h. die erhöhte Steuer muss zunächst nicht gezahlt werden. Im Februar/März ist ggf. mit einer Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichtes, dem Bundesfinanzhof, zu rechnen.
Um seine Rechte zu wahren, muss ggf. gegen die an Sie ergangenen Einspruchsbescheide (innerhalb eines Monats seit Zugang) Einspruch eingelegt werden, zugleich sollte Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
- Galloper-Joe
- gehört hier zum Inventar

- Beiträge: 111
- Registriert: Mi 21 Dez, 2005 15:38
- Fahrzeug 1:
Hallo Ranger28,
wenn es sich um die Kanzlei handelt, die ich vermute, kann ich Dir nur den gutgemeinten Rat geben, mal den Stefan von http://www.proallrad.com anzurufen und das mit ihm zu besprechen (Nummer findest Du unter Kontakt).
Werde mich schwer hüten, das näher zu erläutern
, wie gesagt, gutgemeinter Rat. :!: :!: :!:
wenn es sich um die Kanzlei handelt, die ich vermute, kann ich Dir nur den gutgemeinten Rat geben, mal den Stefan von http://www.proallrad.com anzurufen und das mit ihm zu besprechen (Nummer findest Du unter Kontakt).
Werde mich schwer hüten, das näher zu erläutern

