Na dann ist ja klar, was der sagen wird (zumindest, wenn er von der Versicherung kommt)...und wenn er das nicht sagt, was diese hören will, dann bestellt sie eben einen zweiten oder einen dritten. Immernoch billiger als ein paar Kilo-Euro als Schmerzensgeld zu zahlenHenning hat geschrieben:...Gegebenenfalls sind Behörden und Gerichte nunmehr verpflichtet, beispielsweise unter Hinzuziehung von technischen Sachverständigen im konkreten Einzelfall zu ermitteln...
Davor habe ich, wie oben schon geschrieben auch keine Angst. Wenn ich mit meinem Golf, Polo oder Corsa (*hüstel*), der auf dem Boden schleift vorbeifahren würde, dann merken das die oben genannten Personen sicher sofort, dass was nicht stimmt. Aber Geländewagen sind eben hoch. Und wie hoch weiß ein normaler Beamter wohl in den wenigsten Fällen.Henning hat geschrieben:...Daß durch diese Regelung die Möglichkeiten der polizeilichen Überwachung der Fahrzeuge eingeschränkt worden sei, müsse im Hinblick auf die gravierenden Folgen eines Erlöschens der Betriebserlaubnis aus rein formalen Gründen im Interesse des Betroffenen hingenommen werden...
...und eben genau das ist der Punkt. Du kommst zwar nicht in den Knast, wenn du ohne Eintragung fährst, aber du musst es trotzdem eintragen lassen.Henning hat geschrieben:...Selbstverständlich ist man nun aber nicht von der Verpflichtung entbunden, Fahrzeugänderungen eintragen zu lassen...
Sprich: Spätestens nachdem du das 2. oder 3. Mal ohne Eintragung erwischt worden bist ist vermutlich Asche mit dieser Regelung. Da hattest du ja genug Zeit, dich um eben diese Eintragung zu kümmern aber hast es wissentlich evtl. sogar vorsätzlich nicht gemacht.
