Steuertrick?
Steuertrick?
Hallo Forum,ich bin neu hier und hab gleich ne Frage, gibt es für den SJ irgendeine Steuersenkemöglichkeit? Zugmaschine vieleicht :?:
Jeder Cent den der Eichel nicht bekommt ist gut die sollen uns dafür einmal gut Straßen bauen
Für nen Cent, den man nicht bekommt kann man nichts bauen.
KFZ-Steuern sind übrigens Ländersache, da kriegt der Eichel eh nichts von.
gibt es für den SJ irgendeine Steuersenkemöglichkeit?
Klar abmelden.
Nee, jetzt mal in Ernst
Selbst wenn du eine Zulassung als Zumaschine erreichen kann, ist es
immer noch vom Sachbearbeiter abhängig, ob du in den Genuß der Gewichtsbesteuerung
kommst. Bindend ist diese Besteuerung erst ab 2,8to Zul.Ggew.
Auflasten fällt wohl eher aus.
Die einzige sinnvolle Alternative ist auf einen Samurai-Motor mit
G-Kat umzubauen. Das bringt dann auch noch ein paar Zusatz-PS.
Für nen Cent, den man nicht bekommt kann man nichts bauen.
KFZ-Steuern sind übrigens Ländersache, da kriegt der Eichel eh nichts von.
gibt es für den SJ irgendeine Steuersenkemöglichkeit?
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Nee, jetzt mal in Ernst
Selbst wenn du eine Zulassung als Zumaschine erreichen kann, ist es
immer noch vom Sachbearbeiter abhängig, ob du in den Genuß der Gewichtsbesteuerung
kommst. Bindend ist diese Besteuerung erst ab 2,8to Zul.Ggew.
Auflasten fällt wohl eher aus.
Die einzige sinnvolle Alternative ist auf einen Samurai-Motor mit
G-Kat umzubauen. Das bringt dann auch noch ein paar Zusatz-PS.
Gruß
Henning,
Henning,
- Stoppelhopser
- Allrad-Ikone

- Beiträge: 340
- Registriert: Do 27 Nov, 2003 17:24
- Fahrzeug 1:
Moment, eine Möglichkeit gab's noch: Trennschott hinter die Vordersitze und eine Laderaumwanne hintendrauf, dann kann man den freundlichen Finanzamtsbeamten vielleicht zum umschlüsseln auf LKW überreden. Stand mal in einer etwas älteren Ausgabe vom Geländewagen-Magazin.
Der Kleine würde dann als "LKW, bis 1t Nutzlast" laufen, in DM wären das damals 156,- pro Jahr gewesen...
Ob das heute noch geht, ist eine andere Frage...
Gruß
Derk
Der Kleine würde dann als "LKW, bis 1t Nutzlast" laufen, in DM wären das damals 156,- pro Jahr gewesen...
Ob das heute noch geht, ist eine andere Frage...
Gruß
Derk
Klar geht das. Die Änderung trägt der TÜV ein, wenn die Auflagen erfüllt sind.
Bei der Besteuerung gilt aber auch hier : Ermessenssache des Sachbearbeiters.
Dazu kommen dann noch einige Einschränkungen, wie z.B. Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Frag mal diverse Pick-Up-Fahrer --> LKW-Zulassung trotzdem PKW-Steuer.
Bei der Besteuerung gilt aber auch hier : Ermessenssache des Sachbearbeiters.
Dazu kommen dann noch einige Einschränkungen, wie z.B. Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Frag mal diverse Pick-Up-Fahrer --> LKW-Zulassung trotzdem PKW-Steuer.
Gruß
Henning,
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