Welche Vorteile habe ich sonst noch durch die Nachrüstung?
· Nach Abnahme der Nachrüstung erhalten sie von ihrer Werkstatt oder der Zulassungsstelle die Plakette der Schadstoffgruppe, die sich aus der Nachrüstung ergibt. Von Fahrverboten in Umweltzonen sind sie dann nicht betroffen.
· Sie sparen zusätzlich zum Steuervorteil den Kfz-Steueraufschlag für nicht nachgerüstete Fahrzeuge von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Zeitraum 01.04.07 bis 31.03.2011
· Der Wiederverkaufswert ihres Fahrzeugs erhöht sich.
· Sie leisten einen Beitrag zur Luftreinhaltung.
Hier der Link dazu:
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/28784/
Es ist mal wider soweit; der kleine Mann wird wider geschröpft




