Regeln für fahren im Gelände

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MichaelHild
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Regeln für fahren im Gelände

Beitrag von MichaelHild »

Hallo,

ich hab mal ne ziemlich grundlegende Frage.
Gibts es irgendwo ne Quelle wo man erfahren kann, in wie weit Gelände fahren in der BRD erlaubt ist.
Ich meine wie ist das z.B. mit Feldwegen, die nicht als "Frei für Forstbetrieb", Wiese, Wald und so.
Wo darf man entlang fahren und wo nicht und was kostet wenn man doch mal wo man nciht darf und dann noch erwischt wird :oops: .

Gruß

Micha
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MartinRR
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Beitrag von MartinRR »

Würde mich auch interessieren. Ich hab's bisher (folgenlos :D ) drauf ankommen lassen.
Herzlichst

MartinRR
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MichaelHild
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Beitrag von MichaelHild »

Bis jetzt mach ich es auch so :P , aber es wäre ja nicht schlecht, wenn einem so ein Bauer/Förster anquatscht, dem man auch was entgegenzusetzten hat.

cu Micha
Gruß

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Rainer
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Beitrag von Rainer »

hi,
solange kein eindeutiges sperrschild steht und der weg auch ein weg ist (das wäre die wesentlich schwierigere definition) dürfen wald- und feldwege befahren werden. (lt. auskunft adac-rechtsabtlg.) ist ja auch logisch.
die quizfrage ist vielmehr: was ist noch ein weg???

als faustformel hat man mir mal genannt, dass er so aussehen muß, als ob er regelmäßig befahren wird..... nicht gerade sehr aussagekräftig, aber bestimmte "fahrspuren" scheiden damit aus.
cu
Rainer
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Re: Regeln für fahren im Gelände

Beitrag von RangeRover »

MichaelHild hat geschrieben:Hallo,
Wo darf man entlang fahren und wo nicht und was kostet wenn man doch mal wo man nciht darf und dann noch erwischt wird :oops: .
Hellau,

es gibt in vielen ländlichen Gemeinden herabgekommene "Ortsverbindungwege / Ortsverbindungsstrassen",
welche man besonders im Winter befahren kann, soll, muss und darf. 8)
Man findet sie meistens in detaillierten Gebietskarten oder man fragt Einheimische.

Aber an einem Regelwerk der gefragten Art hätte ich auch fettes Interesse :razz:

Haben wir hier nicht einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ???


TschÜÜüü

Stefan
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Beitrag von Offroad-Events »

Das bayerische Naturschutzgesetz sieht eine Geldbuße bis zu 10.000 (!) Teuros für befahren von nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben Feld/Waldwegen vor ! Ich hab grad nachgeschaut http://www.umweltministerium.bayern.de/ ... bayern.pdf
Mahlzeit ! und Gruß Karsten

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MichaelHild
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Beitrag von MichaelHild »

Hallo,

hab noch zwei interessante Links gefunden:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=5003&forum=4
http://www.motor-talk.de/t146971/f46/s/thread.html

Aber ein schlüssiges Ergebnis liefert keiner von beiden, ja was denn nun, darf man oder darf man nicht, gibt es denn nichts was das Befahren ganz klar regelt, sowas wie das Grundgesetz?`

Gruß

Micha
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Beitrag von Greg »

Ich bin Forstwirt und fahr jeden Tag im Wald spazieren. (ich darf nämlich)
Doch nun zu euren Fragen:
Wenn ihr erwischt werdet und keine gute ausrede habt dann gibt es eine Geldbuße von ca. 30euros.
Doch meistens gibt es nichts, weil die Polizei zu faul ist die Anzeige zu schreiben.

Ich bekomme z.B. ärger mit dem Chef wenn ich nicht auf Forstweg fahre sondern eher Querfeldein. Da gfibt es sogar mächtig ärger. Weil man den Waldboden verdichtet.

Ein kleiner Tip von mir, fragt doch bei einer Kiesgrube nach ob ihr da ein bißchen fahren dürft. Die haben meistens nichts dagegen. Ihr könnt dem Besitzer anbieten das sie mal mitfahren dürfen. Die haben oft riesen Spaß dabei!!!
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welche weg (nicht)

Beitrag von BU80 »

moin moin,

das NWaldLG (niedersächsischewaldundlandschaftsschutzgesetz) sagt, dass alle wege befahren werden dürfen, die nicht gesperrt sind, bzw. das ganze jahr mit einem normalen pkw befahren werden können.

:roll: B.
für einen Mann mit Hammer, sieht alles wie ein Nagel aus.
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MichaelHild
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Beitrag von MichaelHild »

Greg hat geschrieben: Ein kleiner Tip von mir, fragt doch bei einer Kiesgrube nach ob ihr da ein bißchen fahren dürft. Die haben meistens nichts dagegen. Ihr könnt dem Besitzer anbieten das sie mal mitfahren dürfen. Die haben oft riesen Spaß dabei!!!
ISt nur dumm, bei uns gibt es keine Kiesgrube :cry: .

Gruß

Micha
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