Rote Nummer für Anhänger

für unsere geliebten Anhänger
neon38
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Rote Nummer für Anhänger

Beitrag von neon38 »

Guten Tag auch,

ich möchte meinen Hänger abholen und brauch hierzu ne rote Nummer. Wo krieg ich die, wie krieg ich die und was muss ich dafür tun.
Leider habe ich davon absolut keine Ahnung.

Gruss Volker
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Henning
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Beitrag von Henning »

Rote Nummern gibts nur noch für Händler oder Oldtimer als 07er Nummer.
Was du brauchst ist ein Kurzzeitkennzeichen.
Dies bekommst du bei der Zulassungsstelle gegen Vorlage der entsprechenden
Versicherungsdeckungskarte.

Wenn der Anhänger hinterher auch dort versichert wird verzichtet die Versicherung
meist auf die recht hohen Kurzzeitbeträge und datiert statt dessen den Vetrag
2-3 Tage vor.

Alternativ dazu kannst du versuchen dir eine rote Nummer bei einer
befreundeten Werkstatt/Händler zu leihen. Dies ist aber nur bei den wenigsten
möglich, da Mißbrauch u.a. mit dem Entzug der Nummer geahndet werden kann.

Wenn der Anhänger noch TÜV hat, kannst du ihn dann nicht schon zulassen und mit den Schildern zum Abholen fahren???
Gruß
Henning,
neon38
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Beitrag von neon38 »

@Henning

Danke. Ich weiss nicht ob ich Ihn zulassen kann. Der Hänger steht in der Schweiz, einen alten deutschen Brief habe ich. Dieser ist aber entwertet. Ich habe auch den Schweizer Fahrzeugausweis mit dem Ungütigkeitsstempel. Es ist nun die Frage ob der Tüv einfach so einen neuen Brief ausstellt ohne den Hänger gesehen zu haben.

Gruss Volker
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Henning
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Beitrag von Henning »

neon38 hat geschrieben:@Henning

Danke. Ich weiss nicht ob ich Ihn zulassen kann. Der Hänger steht in der Schweiz, einen alten deutschen Brief habe ich. Dieser ist aber entwertet. Ich habe auch den Schweizer Fahrzeugausweis mit dem Ungütigkeitsstempel. Es ist nun die Frage ob der Tüv einfach so einen neuen Brief ausstellt ohne den Hänger gesehen zu haben.

Gruss Volker
Dann wird es wohl schon etwas schwieriger bis unmöglich, den Anhänger vorher zuzulassen.
Evtl brauchst du auch noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA,
damit ein neuer Brief ausgestellt werden kann.
Und selbst mit dem Brief wirst du keine Zulassung bekommen, wenn du
für den Anhäger nicht einen Tüv-Prüfbericht vorlegen kannst.
Am besten holst du dir ne Deckungskarte bei deiner Versicherung ( Fahrzeugbrief mitnehmen)
und dann Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsbehörde.
Die haben imho 5 Tage Gültigkeit, damit kannst du dann auch die Fahrt zum
TÜV erledigen.
Gruß
Henning,
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Beitrag von bueti »

du könntest eine tagesnummer in der schweiz lösen für die überführung auf deutschland... www.stva.zh.ch
[u][i][b]So what?[/b][/i][/u]
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Max
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Beitrag von Max »

In der schweiz hat es doch wechselkennzeichen ... kann den der vorbesitzer nicht mal für einen Tag Radeln ... ?
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Beitrag von bueti »

wenns schon abgemeldet ist und du n wechselzeichen dran machst und dann evtl. kontrolliert wirst oder es kracht bist du ganz schon der gelackmeierte ;)
ne tagesnummer für auslandübrführung kostet nicht die welt, iirc ~100-150chf

edit: un wechselkennzeichen ist nur auf den eingetragenen autos möglich. kannst nicht einfach nummer x ans auto y dran machen , sondern nur an a+b :P :roll: :idea:


edit2: hier der link zum formular
[u][i][b]So what?[/b][/i][/u]
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Beitrag von Max »

Sensemann hat geschrieben:...sondern nur an a+b
ach .. ich dachte ... wäre ja auch zu schön gewesen. Aber generell finde ich es absolut klasse .... die schweiz hat uns da irgendwie etwas voraus.

Kurzzeitkennzeichen kostet irgendwelche 47 Euro plus bearbeitungsgebühr ... ist für eine woche gültig .... das müsste doch auch gehen, oder?

Irgendwas hat man mir mal mit Länderüberschreitung in verbindung mit Kurzzeitkennzeichen erzählt ... war das nicht mit JJ und dem Sankey ... ins Taggliamento????
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Beitrag von JJ_110 »

hohl dir ne kurzzeit nummer...
wenn du nen guten draht zu deinem versicherungs heini hast gibts di edeckungskarte umsonst...beim stva muss du dann nochmal so 40 eumels incl kennzeichen löhnen.
das ding ist dann für 5 tage gültig...
musst aber der versicherung sagen das du den hänger aus dem ausland hohlst...wenn sie dich nicht mögen stellen sie sich queer...
unser versicher hat uns gaaaaanz lieb (nicht verwunderlich bei 5 autos :D ) und ich hab den sankey für ein halbes jahr mit solchen nummern gefahren...sch**** tüv. auch im ausland...
laut eu recht sind die dinger im ausland gültig da deckung vorliegt, bloss versucht es der ausländische trachtenverein manchmal immer noch dich abzukassieren...
Gruss JJ
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Beitrag von Rockcrawlin90 »

Sind deutsche Kurzzeitkennzeichen in CH eigentlich gültig bzw für den Grenzübertritt?
Der TÜV kann mittels dem alten Brief ein Datenblatt ausstellen mit dem Du auf der Zulassungsstelle einen aktuellen Brief bekommst. Ich würde das mit dem TÜV mal vorab mit ´ner Briefkopie bequatschen. Bei meinem Disco war auch alles ungültig und abgelaufen ect. da hat´s prima geklappt. Ob´s auch funzt wenn das ganze schon mal im Ausland zugelassen war :nixweiss:
Fragen kost nix (meistens). Übrigens wenn ein TÜV den Kopf schüttelt heisst das noch lange nicht das ein Anderer nicht vieleicht nickt.....
Best Regards,

Robin

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