Irgendwo in die aber-Duetzende Seiten ueber dieses Winterreifen-Thema erinnere ich mich eine offiziele Kanadische(?) Richtlinie, der Ersatzreifen vom Winterreifenpflicht aussonderte.WildBruce hat geschrieben:Mist, wurde im Winter angehalten. Der Polizist meinte, es wäre evtl nicht so schlimm, denn es war nur ein Sommerreifen drauf (Ersatzreifen).
Erst jetzt ist ein Anhörungsschreiben ins Haus geflattert. Ich verstehe das nicht. Ist das nicht schon verjährt?
Wie man das aber beweisen will ist fraglich, ausser eine Rechnung vom Reifenhaendler.
(Ueberfuehrungsfahrten gleich nach dem Kauf war noch eine andere Aussonderung glaube ich)
Ob das BRD-Gesetz in dem Sinne erst noch Jurisprudenz schaffen muss?....