Winterreifenpflicht

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Winterreifenpflicht

Beitrag von Entdecker »

Hallo,
habe gerade gelesen, dass ab 29. November Winterreifen Pflicht sind! Hier der Link: http://www.auto-news.de/auto/news/anzei ... t_id_28554" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße
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Karsten
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von Karsten »

Stimmt
M+S bzw. Schneeflocke sind ausreichend als Kennzeichnung :)

Grüßle Karsten
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von küppi »

Ich bin dafür auch noch die Spikes wieder einzuführen..... an den Straßen in Westdeutschland kann man eh nichts mehr kaputt machen....und Streusalz würden die Kumunen auch sparen.....

Grüße küppi
Ich kann alles reparieren....nur leider bleiben immer Teile übrig... :part42
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Karsten
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von Karsten »

dafür wäre ich auch :)
vor allem in unseren Gefilden
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von axefire »

Spikes rules :yes!:
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von Orakis »

Naja, da die meisten Geländewagenreifen eine M+S Kennung haben bleibt ja alles beim alten.
Für meinen Daily Driver hab ich schon immer einen Satz Sommer- und einen Winterreifen Satz gehabt.

Was ich aber noch gelesen habe ist, dass sie die M+S Kennung schärfer reglementieren wollen, zur Zeit kann jeder Hersteller die Kennung einfach auf seinen Reifen bringen.
Mit freundlichen Grüßen

Kai
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von axefire »

:1_wow Hatte mal nen Nankang Ultra Sport NSII als Niederquerschnitt (im Sommer) auf meinem Focus. Der Hatte das gleiche Profil wie der Good Year Eagle F1. War der schlechteste Reifen den ich je im Regen gefahren habe....... hatte aber ne M&S Kennzeichnung :eek:
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von Karsten »

ist ein nicht definiertes Symbol - die Geländewagenreifen haben es nur wg. der Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von WJM »

Karsten hat geschrieben:ist ein nicht definiertes Symbol - die Geländewagenreifen haben es nur wg. der Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge
Doch, der ist definiert, seitens der Hersteller, nur eben nicht auch sanktioniert, seitens Hersteller/Behoerde.
Aber eben nur technisch/geometrisch.
(kurz: 25% Negativprofil, und Bloecke/Rillen die zum Fahrtrichtung hin einen Winkel von 35 bis 90 Grad aufweisen (und noch einige minimale, rein formelle/theoretische, Auflagen bezueglich Anfang & Mindestlaenge der Bloecke/Rille (die aber auch fast jeden Sommerstrassenreifen spielend schafft))

Hab dazu in sonstige Foren schon einges geschrieben, hier am ausfuehrlichsten:

http://forum.buschtaxi.org/winterreifen ... 26180.html" onclick="window.open(this.href);return false;



Dazu der wichtigste Beitrag heute:

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Besser gleich druecken und im Fahrzeug legen, damit man sich uebereifrige Polizisten vom Leibe haelt:
(dass der reine technische Definition von M+S, der ja Grundsatz des Gesetzes ist, dies bereits stark vermuten liess, cq vor Gericht beargumentieren, hatte ich sonstwo schon mal gepostet)
(und das Traktoren & Forstwirschaft von vornerein schon ausgesondert waren ('weil grob bereift') machte diese These nur noch staerker)

(es hilft uebrigens *nur* diesen Brief/Text, nicht die darin erwaehnte URL's (die weisen nur auf das alte Algemein-Gesetz hin!))


http://www.viermalvier.de/ubb_portal/ub ... s/430054/1" onclick="window.open(this.href);return false;
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Da ich als ATV Fahrer ebenfalls betroffen bin hab ich mich da mal schlau gemacht.

Im Winter dürfen Geländereifen(Traktionsreifen) gefahren werden wenn sie über ein Grobstolliges Profil verfügen.

Anbei mal die Antwortmail des Bundesministeriums


xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr B.......,

vielen Dank für Ihre Mail.

* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und
ATV.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.

Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der
Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und
die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und
frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im
allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet,
die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei
normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt
also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die
Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die
beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar
nicht erforderlich. Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen
dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da
ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.
Nichts anders gilt für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemit ... list%253D2" onclick="window.open(this.href);return false;


Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl" onclick="window.open(this.href);return false;

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: http://www.bmvbs.de" onclick="window.open(this.href);return false;


XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
WJM
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Registriert: Do 16 Mär, 2006 23:08
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von WJM »

Hier uebrigens noch eine Ueberlegung bezueglich 'M+S', deren Konsequenzen mir eigentlich auch erst jetzt, im Winterreifen-Kontext, klar wird....naemlich das 'M+S' eben auch dazu genuetzt wird um die uebliche Beschraenkung der Geschwindkeitsindex zu umgehen (ist ja gleich mit Winterreifen, auch die duerfen mit Aufkleber am Tacho ausnahmsweise in niedrigere Klassen gefahren werden).

Nur: das hiesse dann in quasi-Umkehrschluss dass keiner am modernen/schnellen 4x4 den handvoll aeltere/geschwindigkeitsbeschraenkte Reifen fahren/montieren duerfte, wenn die *keinen* 'M+S' haben, wie Goodyear Studded Suregrip oder Michelin XS Sandreifen (bin mir noch immer nicht sicher ob der wirklich kein 'M+S' hat, aber das waere sonst wriklich der absolute Gipfel, als schmierseifigste Winterreifen ueberhaupt....:)).

Nicht dass schnell fahren damit schlau waere, aber grundsaetzlich duerfte man damit dann *gar* nicht fahren....weil eben das Schluepfloch 'M+S' fehlt.

(beim neulich auf Buschtaxi diskutierten Toyo MT/Open Country wird es wohl kein Problem sein, weil modern & meist ausreichenden Geschwindigkeitsindex)
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