Finanzamt Garmisch Einspruch KFZ Besteuerung
Verfasst: Di 28 Jul, 2009 14:46
Das Finanzamt Garmisch verschickt zur Zeit Schreiben, die mit Paragrafen und Urteilen nur so gespickt sind.
Zum Schluß wird auf das Urteil des BFH vom 01.10.2008 verwiesen.
Dann wird erläutert, daß man sowieso keine Chance hätte und den Einspruch zurückziehen soll.
Beigelegt ist eine Erklärung, daß man den Einspurch zurückzieht.
Mit keinem Wort wird die noch laufende Verfassungsbeschwerde erwähnt.
Ob dies abzuwarten noch Sinn hat - daran zweifle ich etwas, aber die Unverfrorenheit der Darstellung seitens des FA ärgert mich.
Darum hab ich den Einspruch nicht zurückgezogen.
Verschicken andere FAs auch solche Schreiben?
Grüßle Karsten
Zum Schluß wird auf das Urteil des BFH vom 01.10.2008 verwiesen.
Dann wird erläutert, daß man sowieso keine Chance hätte und den Einspruch zurückziehen soll.
Beigelegt ist eine Erklärung, daß man den Einspurch zurückzieht.
Mit keinem Wort wird die noch laufende Verfassungsbeschwerde erwähnt.
Ob dies abzuwarten noch Sinn hat - daran zweifle ich etwas, aber die Unverfrorenheit der Darstellung seitens des FA ärgert mich.
Darum hab ich den Einspruch nicht zurückgezogen.
Verschicken andere FAs auch solche Schreiben?
Grüßle Karsten