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Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Do 18 Jun, 2009 23:56
von axefire
Hallo,

bin zwar normalerweise eher im Nissan Bereich unterwegs aber jetzt hätt ich mal ne Frage an die Toyota Spezialisten :)

Ein Freund von mir hat nen J7 3-Türer und möchte den nun als LKW ummelden.
Nun die Frage wie aufwendig ist das? Rücksitzbank raus, Blech anstatt der Scheiben rein und ne Holzplatte als Trennwand. Reicht das aus?

Wie geh ich dann weiter vor? Erst TÜV, dann Landratsamt?

Danke schonmal im Vorraus!

Gruß
Alex

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 00:16
von Karsten
Hi Alex,

die Frage ist, was bringt ihm die LKW Zulassung?
Versicherung wird wohl teurer werden, Steuer bleibt gleich.

Die Sitze müssen raus. Das Verblechen der Scheiben ist meines Wissens nicht mehr nötig, kann sich aber schon wieder geändert haben oder evtl in anderen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Eine Trennwand muß angebracht werden. Gitter ist sicher angenehmer wie Holzplatte ;)
Normalerweise verlangen sie auch das unbrauchbar machen der Gurthalterungen.

Auf jeden Fall mal mit dem TÜV vor Ort sprechen.
Grundsätzlich ist das Vorgehen: erst TÜV und Umbau abnehmen lassen, dann LRA.


Grüßle karsten

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 00:51
von axefire
Hmmm, Versicherung ist nicht da Problem, die geht ja beim LKW ziemlich schnell runter, aber Steuer macht schon einiges aus. Beim LKW wird ja nach Nutzlast versteuert, deswegen kostet mich mein Pickup im Jahr 180 Euro Steuern als LKW anstatt 870 Euro steuern als PKW :yes!:

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 07:25
von Der Kurze
Da es die Finanzämter von Amt zu Amt sehr unterschiedlich handhaben, würde ich das Vorhaben auch sehr zeitnah mit dem Amt klären. Evtl. eine stimmige Story für den LKW vorbereiten, damit nicht der Eindruck entsteht du wolltest nur sparen.

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 08:04
von axefire
Ja, wär vielleicht sinnvoll die vorher mal zu fragen, mit dem Hintergrund dass die Ladefläche benötigt wird und so...

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 10:12
von Karsten
Trotz schnell sinkender Versicherung ist der Beitrag verglichen zur PKW Versicherung höher.
Wenn er ein Gewerbe betreibt, hat er bessere Chancen die LKW Steuer zu erhalten. Aber ich will euch nicht zu viel Hoffnungen machen, denn das Thema LKW Steuer ist hart umkämpft.
Ein Pickup ist wieder etwas anderes.

Grüßle Karsten

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 11:00
von axefire
Mir wurde das so erklärt, dass sobald die Ladeflächenlänge länger ist, als der Fahrgastraum von Gaspedal zur Trennwand und die Seitenscheiben zu sind gilt er als LKW und wird gewichtsbesteuert.
Wie gesagt, beim Pickup machts 700 Euro aus und bei dem J7 von meinem Freund sollte es dank weniger Nutzlast nochmals mehr sein. :yes!:

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 11:58
von Karsten
Nein, so einfach ist das nicht mehr. Er gilt dann zwar verkehrsrechtlich als LKW, aber nicht steuerrechtlich.

Ich will für diesen mir (und vielen anderen) etwas suspekten Verein keine Werbung machen. Der Verein hat zwar Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingereicht, dürfte jedoch aussichtslos sein.
Hier das Urteil gegen die Gewichtsbesteuerung:
http://lexetius.com/2008,2907" onclick="window.open(this.href);return false;

Wenn ihr es schafft, gehört ihr zu dem glücklichen einen Prozent die sowas noch durchbekommen ;)
Es kann jedoch sein, daß in ein paar Jahren eine Nachforderung der FA kommt.

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 11:58
von Karsten
Da noch eines:
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2008/xx080691.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Umbau J7 3 Türer LKW Zulassung

Verfasst: Fr 19 Jun, 2009 13:32
von mo
Der Verein führt einiges zu Bestimmungen von Flächenverhältnisse aus:
http://www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB|5|10" onclick="window.open(this.href);return false;

Einfach erst zum Finanzamt mit dem Auto, deren Anforderungen erfragen (und ggf. dann nochmal vorstellig werden, wenn ihr bereit wart, alles zu erfüllen). Meines Erachtens sind dann auch keine Nachforderungen mehr möglich. Dem FA wird danach nichts neues mehr bekannt.