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Fernscheinwerfer

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 06:35
von Mickylandy
Hallo zusammen,

ich möchte mir für bessere Nachtsicht die Fernscheinwerfer von Hella Model Luminator Compact Xenon auf meinen Landy montieren. Meine Fragen dazu sind folgende:
Sollte ich sie separat oder mit dem originalen Fernlichtschalter zuschaltbar machen? Ich weis noch nicht ob ich die 220mm oder 170mm Grösse montieren soll. Hat jemand diesen Scheinwerfertyp schon ausprobiert und zwischen den beiden Grössen rilevante Unterschiede in der Nachtausleutung feststellen können?

Danke an das Forum

Micky

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 07:20
von Der Kurze
Mir ist nicht klar wie es euer TÜV sieht oder wie z.B. die Regelungen in Deutschland sind. Kann mir aber vorstellen, dass auch die Zusatzscheinwerfer über den normalen Fernlichtschalter mit bedient werden müssen, um sicherzustellen das beim Umschalten auf Abblendlicht auch die zusätzlichen Scheinwerfer ausgehen.

Wenn dies so ist und das Landyfernlicht nicht über ein Relais geschalten wird, ist es sicherlich sinnvoll ein solches nachzurüsten und auch das serienmäßige Fernlicht darüber zu schalten.

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 11:21
von Karsten
Wenn man sie als Arbeitsscheinwerfer deklariert, dann darf man sie getrennt schalten.
Falls Du das Fernlich noch normal ohne nachgerüstetes Relais schaltest, dann unbedinngt umbauen, so wie Bernd geschrieben hat. Sonst verschmort Dir der Schalter.

Grüßle Karsten

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 12:32
von MichaelG
Hallo Micky,

meine 4 Fernscheinwerfer auf nem Lampenbügel sind über Relais geschaltet. Ich habe einen Schalter mit 3 Stellungen zwischen Relais und Fernlichthebel. Da sind zum einen die Zusatzscheinwerfer normal über die Fernlichtbetätigung zu benutzen, dann leuchten nur die Zusatzscheinwerfer und sonst nix, und zu guter letzt gibt es noch eine Stellung bei der die Scheinwerfer aus sind.

Ob die Dinger hier in Deutschland eingetragen werden müsssen sehe ich bei der nächsten HU im November.

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 16:58
von nicolas-eric
Eingetragen werden muss da nichts wenn man 2 Extra Scheinwerfer für Fernlicht anbringt.
Sie müssen mit dem Fernlicht geschaltet sein, damit man sie im Bereich der StVo benutzen darf.
Allerdings darf die Ref. Zahl aller Fernlichter 75 nicht überschreiten. Das ist schon ein grosses Problem, weil die Serienscheinwerfer der meisten Serienwagen schon je 37.5 als Ref. Zahl haben. Praktisch gesehen stört das aber keinen, bei mir hat keiner was gesagt.

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 18:13
von Karsten
Was ist eine Ref. Zahl?
Wenn ich mal so blöd fragen darf.

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 18:47
von nicolas-eric
Frag mich was leichteres. Das ist wohl ne Maßeinheit für die Lichtstärke von KFZ Scheinwerfern. Zusatz Fernscheinwerfer gibt es immer in einer Ref. 17.5 und einer Ref. 37.5 Variante (von Hella zumindest).

In diesem PDF ist alles genau beschrieben.

Bild

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 18:56
von Karsten
Ok, dann nehmen wir das einfach so hin ;)

Verfasst: Fr 26 Sep, 2008 19:04
von nicolas-eric
In dem PDF steht drin, dass die Referenz-Zahl 75 einer Lichtstärke von 22.500 Candela entspricht.

Meine Serienfernlichter haben je schon eine Ref. Zahl von 37.5, die Zusatz-Fernlichter auch. Das hat den Tüv bisher aber nicht interessiert.

Meiner Meinung nach ist der Unterschied in der Ausleuchtung von den normalen Luminator Compact und den Luminator Xenon Compact nicht sehr unterschiedlich. Die Xenons leuchten zwar etwas weiter und haben ein minimal weisseres Licht gegenüber meinen Osram Nightbreaker Birnen, aber den immensen Mehrpreis rechtfertigt das nicht.
Bei Scheinwerfern mit kleinem Reflektor ist der Unterschied grösser, als bei den grossen Luminator Compact.

Wenn ich all meine Lampen an habe und ein Kumpel der daneben steht macht seine grossen Luminator Xenon an, dann sieht man nichtmal eine Veränderte Ausleuchtung.

Verfasst: Sa 27 Sep, 2008 06:23
von Mickylandy
Vielen dank für die aufschlussreichen Informationen. Ich glaube werde jetzt die 170 mm Luminator Compact einbauen mit separater Zuschaltung.

Micky