KFZ Steuer Diskussion
- Der Kurze
- Lichtmaschinen-Tsunami

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ja Gorli da haben wir es ...
es steht weder Steuerbescheid noch Zahlungsaufforderung drauf ...
nur:
bla bla bla
die Steuer für Ihr Fahrzeug in Höhe von 172,00 Euro wird am 30.05.05 fällig.
Dann Hinweis auf Einzugsermächtigung und die Konditionen für den Zahlungsverzug.
Ausgestellt ist das Ding am 06.05.05
mal sehen ob noch was nach kommt. Hat jemand anderes aus BaWü schon was bekommen?
Ich denke aber wenn die Möglichkeit zum mehr abkassieren bestanden hätte, würde ich einen anderen Bescheid vor mir haben ...
es steht weder Steuerbescheid noch Zahlungsaufforderung drauf ...
nur:
bla bla bla
die Steuer für Ihr Fahrzeug in Höhe von 172,00 Euro wird am 30.05.05 fällig.
Dann Hinweis auf Einzugsermächtigung und die Konditionen für den Zahlungsverzug.
Ausgestellt ist das Ding am 06.05.05
mal sehen ob noch was nach kommt. Hat jemand anderes aus BaWü schon was bekommen?
Ich denke aber wenn die Möglichkeit zum mehr abkassieren bestanden hätte, würde ich einen anderen Bescheid vor mir haben ...
Grüßle Bernd
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Self glorification is what you really mean, the glory you say ... you despise
A.C.
Believe in god, all others bring data
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Ja, hallo. Habe meine Steuer schon bezahlt... 172 Euronen haben die mir abgebucht Ende März - bisher habe ich nix weiteres bekommen...Der Kurze hat geschrieben:
mal sehen ob noch was nach kommt. Hat jemand anderes aus BaWü schon was bekommen?
Da sollte ich doch wohl schnell mal ProAllrad durchchecken und member werden...
- Amtsschimmel
- Newcomer

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- Registriert: Fr 08 Apr, 2005 09:25
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Moin, moin.
Neueste Info’s :
Seit 1. Mai werden im Aufsteigerland alle bisherigen Kombi’s mit mehr als 2,8 to zGG als PKW versteuert.
Fahrzeuge, die nach dem 1.5. fällig sind, müssen nachzahlen.
Einzige Ausnahme: WoMo’s; die bleiben zunächst wie bisher. Zunächst heißt, dass bei der Ende Mai stattfindenden abschließenden Referentenversammlung hier endgültig entschieden werden soll.
Sämtliche TÜV-Vorgaben (AF, LKW-Umbau) sind irrelevant, wobei LKW-Umbauten vom FA-Beamten im Einzelfall geprüft werden müssen (Sitze und Gurtverankerungen raus bzw. unbrauchbar, Trennwand, dauerhafte (verschweißte)Verblechung der hinteren Seitenfenster). Einzelkabiner-Pickup’s werden über Gewicht, Doppelkabiner über den Hubraum versteuert. Zugmaschinen müssen ebenfalls beim FA vorgeführt werden; wenn diese z.B. 5 Sitze haben, werden sie als PKW versteuert.
Außen vor bleiben die BFH-Vorgaben, wonach die Gesamtkonzeption des Herstellers für die Besteuerung maßgeblich ist. Bei der Prüfung der Größe der Ladefläche bleibt die sogenannte Mischfläche bei Kombi’s unberücksichtigt, d.h. sie wird als Personenbeförderungsfläche gezählt.
Soviel für heute.
Viele Grüße
Amtsschimmel
Neueste Info’s :
Seit 1. Mai werden im Aufsteigerland alle bisherigen Kombi’s mit mehr als 2,8 to zGG als PKW versteuert.
Fahrzeuge, die nach dem 1.5. fällig sind, müssen nachzahlen.
Einzige Ausnahme: WoMo’s; die bleiben zunächst wie bisher. Zunächst heißt, dass bei der Ende Mai stattfindenden abschließenden Referentenversammlung hier endgültig entschieden werden soll.
Sämtliche TÜV-Vorgaben (AF, LKW-Umbau) sind irrelevant, wobei LKW-Umbauten vom FA-Beamten im Einzelfall geprüft werden müssen (Sitze und Gurtverankerungen raus bzw. unbrauchbar, Trennwand, dauerhafte (verschweißte)Verblechung der hinteren Seitenfenster). Einzelkabiner-Pickup’s werden über Gewicht, Doppelkabiner über den Hubraum versteuert. Zugmaschinen müssen ebenfalls beim FA vorgeführt werden; wenn diese z.B. 5 Sitze haben, werden sie als PKW versteuert.
Außen vor bleiben die BFH-Vorgaben, wonach die Gesamtkonzeption des Herstellers für die Besteuerung maßgeblich ist. Bei der Prüfung der Größe der Ladefläche bleibt die sogenannte Mischfläche bei Kombi’s unberücksichtigt, d.h. sie wird als Personenbeförderungsfläche gezählt.
Soviel für heute.
Viele Grüße
Amtsschimmel
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
- Herbalandy
- Landrovius defendrae var. aluevera

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- Registriert: Fr 19 Sep, 2003 21:23
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