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Verfasst: Mi 21 Jul, 2004 12:35
von Gorli
Also nach dem was ich im Gespräch mit dem TÜVer mitbekommen habe:


Du kansnt quer durch die Republik mit der Kiste zum Abnehmen fahren. Da Dein Fahrzeug ja in einem abnahmefähigen Zustand ist, und im Normalfall anshcließend die neue Zulassung erhält, wird wohl davon ausgegangen, daß Du diese Fahrt durchführen darfst, um eben die ABnahme zu erhalten. Dein Fahrzeug befindet sich ja ein einem verkehrssicheren Zustand, sonst könntest Dir ja ebenjene Fahrt sparen.

Hilfreich ist auf alle Fälle ein Termin bei der abnehmenden Prüfstelle, um im Falle einer Kontrolle durch die Polizei belegen zu können, daß Du diese Fahrt zum Zwecke der Abnahme durchführst.

Verfasst: Mi 21 Jul, 2004 14:33
von zorro
@gorli
ich weiß nicht wie das im falle eines unfalles gewertet würde. wahrscheinlich würden sie dir im falle eines direkten bezuges des unfalls oder der folgen und des umbaus eine teilschuld anhängen

Verfasst: Mi 21 Jul, 2004 16:01
von darkdevourer
zorro hat geschrieben:@gorli
ich weiß nicht wie das im falle eines unfalles gewertet würde. wahrscheinlich würden sie dir im falle eines direkten bezuges des unfalls oder der folgen und des umbaus eine teilschuld anhängen

ich glaub eine teilschuld anzuhängen is bei geländewagen eh ned so schwer, von wegn leiterrahmen, gewicht etc....

Verfasst: Mi 21 Jul, 2004 16:03
von zorro
das stimmt leider und das können ausgefuchste gegnerische anwälte auch besonders gut. insbesondere wenn die eigentliche unfallschuld feststeht wird die gegnerische versicherung bevor sie zahlt einen "rechtsverdreher" einschalten der genau das versuchen wird...

Verfasst: Mi 21 Jul, 2004 16:26
von Der Kurze
es gibt da schon so gewisse Regeln ....

Tüv Termin ausmachen und auf direkten Wege dorthin fahren.

Handelt es sich um einen Umbau der Eintragungsfähig ist (z. B. 255/85 auf dem Landy, Sonderlenkrad/Rammschutz mit Typzulassung, ...) man auf dem Weg zur Abnahme und in einen Unfall verwickelt wird ist man auf der sicheren Seite.

Ein Fahrzeug welches einen Totalumbau (anderer Motor, etc.) hinter sich hat bringt man wohl besser auf einem Hänger zum TÜV .....

Verfasst: Mi 21 Jul, 2004 16:44
von zorro
ok, das ist doch mal ne klare ansage

Verfasst: Mi 21 Jul, 2004 17:03
von Gorli
Da spielt dann zB. wieder die Sache mit rein:

Hast Du originale Gutachten für die Teile, Prüfprotokolle.
Dann müßte der gegnerische Anwalt nachweisen, daß der Unfall vor dem Umbau vermeidbar gewesen wäre etc pp...


Das ist doch auch das Thema mit den Reifenumrüstungen. Ob Du 285/75 R16 drauf hast, oder 205 R16 spielt keine Rolle, wenn in beiden Fällen der Bremsweg zB der gleiche ist, Dein Tacho darauf geeicht ist.

Wenn Dir in der City bei 30kmh jemand 2 Meter vors Auto springt, hast Du sowieso keine Chance, und da is man egal, ob Geländewagen, nur 4x4, Opel oder Smart...