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Verfasst: Sa 07 Okt, 2006 10:54
von reifenralf
Hi, ganz nett - aber waschstraßentauglich sieht die Klemm - Lösung nicht aus. Was spricht gegen ein Loch neben der Waschdüse? Sowas läßt sich doch rostresistent lösen. RR

Verfasst: Sa 07 Okt, 2006 12:14
von landman
reifenralf hat geschrieben:Hi, ganz nett - aber waschstraßentauglich sieht die Klemm - Lösung nicht aus. Was spricht gegen ein Loch neben der Waschdüse? Sowas läßt sich doch rostresistent lösen. RR
der scheinwerfer ist durch die große flügelschraube schnell abzubekommen und kann in den innenraum gebracht werden.

@marco: ja sicherung ist sicher sinnvoll, danke für den hinweiß.

@rockcrawling: ist auch ein aspekt, bis jetzt hat der herr tüv diese lösung bei den defenders nicht moniert,
aber man weiß ja nie.

Re: Zusatzrückfahrscheinwerfer am Discovery ohne Bohren!

Verfasst: Sa 07 Okt, 2006 13:25
von Klaus_Villach
landman hat geschrieben:........der zusatzscheinwerfer wird somit mit dem serienrückfahrscheinwerfer paralell geschaltet und brennt nur beim rückwärtsfahren.
bald kanns glühen!!!
Hi,
also das mit dem parallel od. paralell ist :schlaumeier: schei.....,
über kurz od. lang ist der Rückfahrlichtschalter kaputt, du hast ja jetzt mehr als die doppelte Stromstärke über den Schalter laufen. (2x20W Originallampen+ 1x55W Arbeitsscheinwerfer).
Lösungsvorschlag:
Ein Kabel 2,5mm² od. 4mm² mit Sicherung direkt von der Batterie bis in den Laderaum, damit eventuell auch für andere Verbraucher geeignet, dann mit einem Relais den ZusatzRückfahrscheinwerfer schalten. Damit ist es auch möglich mit einem Schalter+Diode im Laderaum den Scheinwerfer auch als Arbeitsscheinwerfer zu verwenden.

Verfasst: Sa 07 Okt, 2006 14:20
von Rockcrawlin90
Hast du Bilder davon ?
Leider nicht. Bin zur Zeit nicht digital....

Verfasst: Di 10 Okt, 2006 18:31
von Caruso
Da möchte ich doch auch mal ein Bild beisteuern.
Man beachte das runde Ding auf der Nummernschildbeleuchtung.
Ist seit ca.6 Jahren da und weder Wald noch Waschstraße konnte da was beschädigen.

http://www.landytreff.de/polen06/images/219g.jpg

@ Rockcrawling:wo kann ich das mit den rückwärtigen Scheinwerfern nachlesen?

Verfasst: Di 10 Okt, 2006 18:54
von Karsten
Steht irgendwo in der Straßenverkehrszulassungsordnung.
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

Verfasst: Di 10 Okt, 2006 19:08
von Caruso
Glaub ich nicht!
Da steht nähhmlich dieses:

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


Hier ist das ziemlich gut erklärt,für Prüfer,die es auch nicht wissen:

http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ce5ecb.pdf

Verfasst: Di 10 Okt, 2006 19:17
von Karsten
Man lernt nie aus ;)

Verfasst: Sa 06 Jan, 2007 19:09
von Uluru
Ich habe zwei Sparex Scheinwerfer zu Weihnachten bekommen und schon montiert.
Da es draussen schon dunkel ist, kommen die Bilder erst morgen.

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Verfasst: Sa 06 Jan, 2007 19:10
von landman
:lol: