Hallo G´ler,
ein Bekannter hat nen kurzen G Cabrio.
Genaueres weis ich nicht.
Das Problem: Er bekommt das Teil nicht gewichtsbesteuert, obwohl
das zgG durch Auflastung über 2,8t gehoben wurde.
Kann man da helfen. Das Finanzamt stellt sich quer von wegen
dem Cabrio
kurzer G gewichtsbesteuert -WIE ???
mein G IST ein Cabrio und ich war wegen Auflastung direkt bei meiner DC Filiale. Die haben eine Werksanfrage gemacht ( 60 DM )
und ich bekam 3 zettel und einen Aufkleber wegen diesem Schild da am Fzg.
in einem zettel stand was von kombi wegen umklappbarer Rücksitzbank und großer heckklappe, in dem anderen die Unbedenklichkeitsbescheinigung und technischen Änderungen wegen Auflkastung und der 3. zettel war direkt fürs Finanzamt...
hat anstandslos geklappt...
vielleicht mal die Unterlagen direkt bei DC anfordern wenns auch bisschen kostet...
und ich bekam 3 zettel und einen Aufkleber wegen diesem Schild da am Fzg.
in einem zettel stand was von kombi wegen umklappbarer Rücksitzbank und großer heckklappe, in dem anderen die Unbedenklichkeitsbescheinigung und technischen Änderungen wegen Auflkastung und der 3. zettel war direkt fürs Finanzamt...
hat anstandslos geklappt...
vielleicht mal die Unterlagen direkt bei DC anfordern wenns auch bisschen kostet...