Hallo,
im Dacia Forum häng ich auch mit drin, da wir den Sandero ja als Zweitwagen haben.
Dort wurde nun die These aufgestellt das Arbeitsscheinwerfer nur im Stand benutzt werden dürfen.
Es geht nicht um öffentliche Strassen sondern Baustellen, Wälder oder landwirtschaftliche Flächen.
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Dann unterhalte Dich mal mit der Rennleitung, wir hatten nicht nur einmal Probleme mit denen wegen dieser Scheinwerfer. Was völlig Anderes ist es wenn das Fahrzeug anders zugelassen ist, z.B. als LOF oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine etc, was weiß ich was es da alles noch an Arten der Zulassung gibt. Bei Zulassung als PKW, LKW oder Geländewagen ist es jedenfalls so das die Dinger nur an sein dürfen wenn das Fahrzeug steht. Hat mich selbst schon Geld gekostet die Erkenntnis, weil...... was in der Praxis gemacht wird ????
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Ich mein alles ist möglich aber das kann ich nun nicht glauben. Was macht der Jäger, was macht der Kipperfahrer und der Landwirt??? Alles illegal?? Die Rennleitung hat ja auch da Befugnisse.
Kann mich mal einer bitte aufklären
Gruss
Steffen
LED Arbeitscheinwerfer
- Steffen
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LED Arbeitscheinwerfer
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- Steffen
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Re: LED Arbeitscheinwerfer
Es stimmt, der Tip kam vom BT.
Die dtsch. Rechtssprechung ist manchmal halt nicht begreifbar. Ok, auch unsere.
Also dtsch. STVZO §52, Absatz 7 Punkt 5
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html
Gruss
Steffen
Die dtsch. Rechtssprechung ist manchmal halt nicht begreifbar. Ok, auch unsere.
Also dtsch. STVZO §52, Absatz 7 Punkt 5
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
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Gruss
Steffen
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- Karsten
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Re: LED Arbeitscheinwerfer
Ja, das stimmt so. Müssen auch noch getrennt schaltbar sein.
Grüßle Karsten
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Re: LED Arbeitscheinwerfer
getrennt schaltbar ist logisch. Ich wusste nur nicht das man die nur im Stand benutzen darf.
Dieser wilde Paragraph unterscheidet ja nicht in öffentlich und nicht öffentlich.
Ok, wo kein Richter da kein Kläger, aber normal ist das nicht.
Muss ich jetzt immer im Wald stehen bleiben um zu schauen wie die Umgebung aussieht
Mit meinen H4 Funzeln geht das eh kaum, also fahr ich mit den LEDs
Gruss
Steffen
Hab ich im BT von Jürgen( Tembo) geklaut.
Zwei J7 im Tunnel, hinten nur Serienlicht, vorn Serienlicht und 80W Lightpartz
Dieser wilde Paragraph unterscheidet ja nicht in öffentlich und nicht öffentlich.
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Gruss
Steffen
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Re: LED Arbeitscheinwerfer
Also im Wald und im Gelände aller Art -und da bin ich auch öfter unterwegs - schalte ich die Arbeitsscheinwerfer auch, wenn nötig zu. Und da ist die Chance, die Rennleitung anzutreffen eher gering...
Bodenfreiheit und Drehmoment
statt
Tieferlegung und Spoiler
statt
Tieferlegung und Spoiler