Bundesratsbeschluss: Gewichtsbesteuerung ab 01.04.05 futsch
Bundesratsbeschluss: Gewichtsbesteuerung ab 01.04.05 futsch
Laut n-tv.de:
>> Geländewagenfahrer zur Kasse
Schwere Steuervorteile weg
Besitzer schwerer Geländewagen müssen von April nächsten Jahres an mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat stimmte der Abschaffung des Steuerprivilegs zu. Bisher können Geländewagen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind.
Durch diese Gewichts-Besteuerung werden sie um bis zu 80 Prozent weniger belastet. Das soll durch den Übergang auf die Pkw-Hubraumbesteuerung unterbunden werden. <<
Mal die detailliertere Berichterstattung abwarten - aber jetzt scheint es amtlich zu sein.
>> Geländewagenfahrer zur Kasse
Schwere Steuervorteile weg
Besitzer schwerer Geländewagen müssen von April nächsten Jahres an mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat stimmte der Abschaffung des Steuerprivilegs zu. Bisher können Geländewagen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind.
Durch diese Gewichts-Besteuerung werden sie um bis zu 80 Prozent weniger belastet. Das soll durch den Übergang auf die Pkw-Hubraumbesteuerung unterbunden werden. <<
Mal die detailliertere Berichterstattung abwarten - aber jetzt scheint es amtlich zu sein.
Herzlichst
MartinRR
MartinRR
- Explorerfalk
- Explorer-Prediger
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- Registriert: Fr 02 Apr, 2004 10:31
- Fahrzeug 1:
Erst mal die Details abwarten.
Ein paar Möglichkeiten für Steuervergünstigungen wird es wohl auch weiterhin geben.
Wir wohnen schließlich in Deutschland................. und da wird schließlich nix einfach mal so übersichtlich und klar festgelegt.
Ein paar Möglichkeiten für Steuervergünstigungen wird es wohl auch weiterhin geben.
Wir wohnen schließlich in Deutschland................. und da wird schließlich nix einfach mal so übersichtlich und klar festgelegt.
viele Grüsse Falk
2WD !!? ....ist nur halbfertiges Zeuch...... !
2WD !!? ....ist nur halbfertiges Zeuch...... !
Als Powerseller muß man doch erst recht im großen Stil einkaufen.Sensemann hat geschrieben:dann wärst du aber eher power buyer
Muß ich halt meinen T4 als WoMo zulassen, oder ist da auch eine Änderung
der Besteuerung geplant ??
Hab bislang immer nur was in Verbindung mit Kombinationsfahrzeug gelesen.
Gruß
Henning,
Henning,
Ich hab noch den Link zur entsprechenden Vorlage im Bundesrat gefunden :
http://www3.bundesrat.de/coremedia/gene ... kument.pdf
Eddi
http://www3.bundesrat.de/coremedia/gene ... kument.pdf
Eddi
Nur wenn die in dieser Richtlinie im Anhang II Abschnitt C in Nr. 1 Personenkraftwagen (M1) unter AF-Mehrzweckfahrzeug beschriebenen besonderen bedingunen erfüllt werden, gilt ein solches Fahrzeug nicht als Fahrzeug der Klasse M1
hab ich diesen Anhang überlesen? oder weiß jemand was genau dadrinne steht?
hab ich diesen Anhang überlesen? oder weiß jemand was genau dadrinne steht?