Zulassungssachen bei Umbauten

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Henning
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Beitrag von Henning »

cafard hat geschrieben:@Gorli Du bist aber nicht etwa OHNE Betriebserlaubniss und somit auch OHNE Versicherungsschutz unterwegs?!?
Klar war er das, aber bestimmt nur auf nicht öffentlichen und abgesperrtem Gelände. :D



Wer frei ist von Schuld, der werfe den 1. Stein. :wink:
Gruß
Henning,
Gorli
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Beitrag von Gorli »

Nunja Fabian,

ich habe die Räder draufgeschraubt um zu schauen obs halt paßt, und wieviel Verbreiterung ich nun brauche. Dann habe ich den nur um das Gebüsch da umgeparkt, weil da dann die Garage is...

Wenn Kinder da drunter kommen, passiert eigentlich genau dasselbe, wie bei den anderen Rädern. Jede Menge Aua fürs Kind. Ich bin aber nur Schritt gefahren, Ehrenwort, und nur um den ums Gebüsch zu fahren.


Was das generelle Fahren mit den Reifen betrifft, erst recht wenn Verbreiterungen dran sind, so darf ich das. Das hat mir sogar einer der TÜVer gesagt, mit dem ich mich wegen einer Abnahme unterhalten habe.
Weil, wie sonst soll ich mit den Rädern denn zur Abnahme kommen...
Dann gabs da noch so einen tollen Text, daß nur durch den Anbau von anderen Reifen/Rädern nicht automatisch die ABE erlischt.

Hatte mir eingebildet, den abgespeichert zu haben...

Aber Du hast Recht, übertreiben sollte mans halt nicht...
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Henning
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Beitrag von Henning »

Gorli hat geschrieben:Dann gabs da noch so einen tollen Text, daß nur durch den Anbau von anderen Reifen/Rädern nicht automatisch die ABE erlischt.

Hatte mir eingebildet, den abgespeichert zu haben...

Aber Du hast Recht, übertreiben sollte mans halt nicht...

Guckst du :

Allgemeine Betriebserlaubnis erlöscht bei Umbauten nicht automatisch
2.9.98
Sie kennen noch den Spruch: "Falsche Zündkerzen drin – Betriebserlaubnis erloschen!"
Das gilt nicht mehr seit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO, und wurde durch ein Urteil vom OLG Köln bestätigt (7.2.97 - Ss 11/97):
"Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt gemäß § 19 Abs 2 StVZO nur mehr dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist; die bloße Möglichkeit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder die formale Feststellung, es seien Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert worden, reicht nach der Neufassung nicht mehr."
Die bloße Nichtübereinstimmung des Fahrzeugzustandes mit den Daten im Fahrzeugschein (hier falsche Reifengröße) reicht deshalb nicht für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis aus.
Gegebenenfalls sind Behörden und Gerichte nunmehr verpflichtet, beispielsweise unter Hinzuziehung von technischen Sachverstän-igen im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die am Fahrzeug durchgeführte Veränderung mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lasse. Daß durch diese Regelung die Möglichkeiten der polizeilichen Überwachung der Fahrzeuge eingeschränkt worden sei, müsse im Hinblick auf die gravierenden Folgen eines Erlöschens der Betriebserlaubnis aus rein formalen Gründen im Interesse des Betroffenen hingenommen werden.
Selbstverständlich ist man nun aber nicht von der Verpflichtung entbunden, Fahrzeugänderungen eintragen zu lassen.
Gruß
Henning,
cafard
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Beitrag von cafard »

"Habe mich nur um Block getraut wegen den freistehenden Rädern.

Also erstmal merkt man den Unterschied zu den 235/85 R16 schon. Es reagiert nochn Tick träger. Aber komischerweise habe ich das Gefühl, daß es immernoch paßt vom Getriebe her. Ich bin ehrlich, in den unteren Gängen gibt mir der Motor Rätsel auf. Das is wie eine Gummischnur... egal wie, er bewegt sich doch... oder so... "


Tjaja was man in so ein paar Tagen so alles vergessen kann......... :D

@Henning sorry, aber

"ob die am Fahrzeug durchgeführte Veränderung mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lasse."

ist denk ich mal durchaus gegeben. (Schon mal mit den x-Terrains Steinchen werfen gespielt?? Ich schon....

Mf"G" Fabian
Gorli
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Beitrag von Gorli »

Tjaja was man in so ein paar Tagen so alles vergessen kann........


Alzheimer... das geht gleich rechts rum an der Mauer vorbei, einmal an der Hecke ums Haus drum vorbei und zur Garage...


Aber egal, dort das ganze Wohngebiet ist nur Zone 30.

Steinchen gibs da nicht die im Profil hängenbleiben würden, und die Steine können genausogut im Progil der anderen Reifen stecken und weggeschleudert werden... Die Schmutzfänger die auf dem Bild noch zu sehen sind, wurden bereits abmontiert.

Und desweiteren schlage ich vor, im Plauderteil nen Thread zu eröffnen: Sicherheit und Zulassungsangelegenheiten bei Fahrzeugumbauten.

Da kann das Ganze dann umfassend erörtert werden...
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zorro
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Beitrag von zorro »

hab die monster mt´s bei mir drauf und im gegensatz zu den at´s hat sich das steinemitnehmen und wegscheludern deutlich gebessert, hängt natürlich von der steinegröße ab. wenn du mit den monstern einen mitnimmst und der fliegt weg, dann ist es schon ein richtiges geschoss, aber der muss so groß sein, dass du auf der strasse wahrscheinlich sogar versucht wärest ihm auszuweichen...
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Beitrag von Landybärin »

Ich stell mir grad eine Frage. Wenn ich mit NOCH nicht eingetragenen Reifen zum TÜV will um die vorzuführen, muss ich die dann im Auto mitnehmen, vorschriftsmässige Bereifung drauf und beim TÜV erst wechseln??? Wär wohl ein klein wenig kompliziert....
Bärbel


Aber niemals nie Automatik... ;-) [img]http://forum.off-road-forum.de//images/smiles/teddy.gif[/img]
Gorli
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Beitrag von Gorli »

Kannst draufbauen und mit hinfahren...
Das hat mir schon ein TÜVer bestätigt...
cafard
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Beitrag von cafard »

Gorli hat geschrieben:Kannst draufbauen und mit hinfahren...
Das hat mir schon ein TÜVer bestätigt...
Richtig, Du musst aber dafür gerade stehen dass Dein "kleiner" TÜV-Konform ist (Ausreichend Radabdeckung, Tachoangleichung, freigängigkeit der Räder etc)

Mf"G" Fabian
Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln -->Zivieldienstverweigerer<--
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Beitrag von jenzz »

Also mit anderen Worten keine 44er auf eine Suzi aufziehen und damit quer durch die Republik, weil man unbedingt zu einem "speziellen" Tüv will? Will sagen: ist man verpflichtet, zum nächstgelegenen TÜV zu fahren, oder kann man sichs aussuchen? Und muss man vorher dem Tüv bescheid sagen ("Also ich komm jetzt mal vorbei")? Kann man auch Sonntags schon mal losfahren, damit man Montags morgens gleich drankommt? :D
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