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Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 19:45
von Santanaone
wo liegt denn der Nachteil wenn der Wagen auf LKW zugelassen ist. Hab ich dann Sonntagsfahrverbot oder muss gar Maut zahlen?
Gruß abraxox[/quote]
Sonntagsfahrverbot gilt erst ab 7,5 t , Du hast nur den nachteil mit der LKW zulassung darft Du keinen Hänger an Sonntagen ziehen.
grüsse Harry aus BHG.
http://www.beepworld.de/members62/hasigolf/
Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 21:10
von abraxox
Und muss ich was umbauen? Ich habe keine Ahnung von der LKW-Zulassung. Da war doch mal was mit nur zwei Sitzplätzen und keinen Fenstern im Fond? Oder irre ich mich da?
Gruß abraxox
Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 21:54
von Santanaone
meine kenntnis ist soweit das der Fahrgastraum kleiner sein muss wie die Ladefläche und eine trennwand vorhanden sein sollte, gibt aber auch ausnahmen siehe Postautos.( Polo etc. )ich würde einfach mal zum Tüv fahren und alles erfragen den die müssen es ja auch eintragen.
grüsse Harry aus BHG.
http://www.beepworld.de/members62/hasigolf/
Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 22:31
von abraxox
Schon. Der TÜV trägt alles ein. Das ist das kleinere Problem. Aber das Finanzamt sagt mir dann: "Tja, pech gehabt. Das ist für uns kein LKW. Viel Spaß bei den Steuern!"
Man, wenn ich nur nicht so scharf auf den Wagen wäre.
Gruß
XoX
Verfasst: Do 24 Mär, 2005 21:50
von Santanaone
[quote="abraxox"]Schon. Der TÜV trägt alles ein. Das ist das kleinere Problem. Aber das Finanzamt sagt mir dann: "Tja, pech gehabt. Das ist für uns kein LKW. Viel Spaß bei den Steuern!"
Man, wenn ich nur nicht so scharf auf den Wagen wäre.
mache halt einen LKW daraus, hintere Scheiben durch alu ersetzen, sitze raus , rückwand rein und dan kann keiner mehr was sagen wen die Fahrgastzelle kleiner ist wie der Laderaum,
grüsse Harry aus BHG.
Verfasst: Do 24 Mär, 2005 23:40
von Steppenwolf
Hi
Ja, Umbau auf LKW bedeutet: alle seitlichen Fenster hinter der Fahrertür DAUERHAFT verschließen( also NICHT nur Aluplatten in die Fenstergummis!), Gurtpunkte zuschweißen, Sitze raus, Trennwand rein (oben ist auch ein Gitter oder Fenster erlaubt), Trenngitter allein reicht nicht! Des weiteren gilt: Ladefläche muß mehr als 50% des Innenraums beanspruchen. Gemessen wird ab den Pedalen. Weiterhin muß das Fahrzeug vom Eindruck her einem LKW entsprechen, was( Achtung Gummiparagraph...!) beim Patrol mit Rahmen und Starrachsen kein Problem sein sollte. Ein Touareg hat da wohl eher ein Problem! Zumal die Finanzbeamten später auch so Faktoren wie Höchstgeschwindigkeit und Zuladung mit in Betracht ziehen dürfen! Denn diese Kollegen werden es sich ganz sicher nicht nehmen lassen, Deinen Umbau zu begutachten, um dann ihre meist subjektive Entscheidung zur Grundlage Deines Steuerbescheides zu machen... Hart bleiben, ich habe bisher noch jeden meiner Wagen zum anerkannten LKW umgebaut!
Aber die Nachteile sind das erwähnte Sonntagsverbot für Anhänger und die nicht ganz billige Versicherung: ich sage nur "Sprinterklasse".
ABER: unter www. Camperline. de habe ich gerade heute gelesen, daß das bayrische Finanzministerium aktuell eine Anweisung erteilt hat, Womos über 2,8to unter Vorbehalt nach den bisherigen Regeln zu besteuern. Wie gesagt unter Vorbehalt! Fangt also nicht sofort wieder an mit Womo-Umbauten, dann ist das eventuell IN BAYERN auftauchende Schlupfloch gleich wieder dicht. Man glaubt nämlich gar nicht, wie nah unsere Finanzbeamten im Moment an unseren Türen lauschen! Sollte sich da eine Flut von Umbauten abzeichnen, knallen die uns ganz schnell die Tür vor der Nase zu!
Am besten ist: Ruhe bewahren, beobachten, was sich mit dem Gesetz tut und warten, bis es in Kraft ist und dann die Schlupflöcher suchen und sie mit ihren eigenen Waffen schlagen! Solange das Gesetz noch nicht durch ist, können alle Versuche von uns zu einem Eigentor werden, da wir sie erst auf mögliche Lücken hinweisen! Deshalb reite ich auch nicht weiter auf meiner LKW-Zulassung rum...
Stefan